Gründung einer Aktiengesellschaft
Das Elektrizitätswerk und das Kommunikationsnetz sollen ausgegliedert und dafür eine Aktiengesellschaft gebildet werden. Am Politapéro in Spreitenbach liessen sich rund 60 Personen darüber informieren.
Es war ein zusätzlicher Politapéro, der vergangene Woche im Zentrumsschopf stattfand und von Gemeindepräsident Markus Mötteli als «Ein-Themen-Polit-Apéro» bezeichnet wurde. Denn es ging ausschliesslich um die Ausgliederung des Elektrizitätswerks (EVS) und des Kommunikationsnetzes (KNS). An der Gemeindeversammlung im Sommer 2023 hatte das Stimmvolk zugestimmt, die Grundlagen zur Gründung einer Aktiengesellschaft dafür zu erarbeiten. Dazu wurde ein Kredit von 140000 Franken gesprochen.
Diese Grundlagen liegen nun vor und der Souverän muss an der nächsten Gemeindeversammlung entscheiden, ob die Ausgliederung vollzogen und eine Aktiengesellschaft gegründet wird, oder nicht. Am Politapéro wurde präsentiert, was seit vergangenem Sommer erarbeitet wurde.
Eigene Körperschaft bilden
Die Verselbstständigung der Gemeindewerke wurde bereits vollzogen. «Jedoch nur organisatorisch, nicht finanziell. Und deswegen haben wir bei der kantonalen Gemeindeaufsicht immer wieder Probleme erhalten», sagte Mötteli. Es wurde gefordert, die Rechnung entweder separat zu führen und in die Gemeinderechnung zu integrieren oder eben einen anderen Weg einzuschlagen und auch finanziell eine eigenen Körperschaft zu bilden.
Flexibleres Reagieren
Für den Gemeinderat ist klar: Die Ausgliederung in eine gemeinsame Aktiengesellschaft ist eindeutig die beste Lösung. Das habe die Analyse der verschiedenen Organisations- und Rechtsformen ergeben, die von mehreren Fachleuten gemacht wurde. «Eine Aktiengesellschaft ist flexibel und es kann schnell gehandelt werden», nannte Mötteli einen der Vorteile. Müssen Entscheide wie jetzt an der Gemeindeversammlung gefällt werden, könne alles andere als schnell reagiert werden. «Der Strommarkt ist extrem reguliert», sagte Peter Meyer, Leiter Werke. Er erklärte, wie sich der Strompreis zusammensetzt und dass er an der Strombörse lange im Voraus beschafft wird.
Auf diverse Fragen aus dem Publikum, die sich um das Mitspracherecht sorgten, betonte Gemeinderat Edgar Benz mehrmals, dass die Gemeinde Spreitenbach zu 100 Prozent die Eigentümerin der Aktiengesellschaft ist. Er wies zudem auf die Eignerstrategie hin: «Sie ist eigentlich das Pflichtenheft der neuen Firma, in dem festgelegt ist, wie sie arbeiten soll.» Darin sind auch Ziele festgelegt.
Jemand aus dem Publikum wollte wissen, ob die Eignerstrategie vom Gemeinderat verändert werden könne und er somit beispielsweise einen Verkauf des Stromnetzes vollziehen könnte. Mötteli erläuterte, dass dieses Strategiepapier zwar tatsächlich in der Kompetenz des Gemeinderates liege, jedoch bei wesentlichen Veränderungen auch andere Stellen beigezogen werden müssten. Dazu gehören beispielsweise die Geschäftsprüfungskommission oder die Finanzkommission. «Zudem würde an der Gemeindeversammlung über den Verkauf oder Kauf der Aktien entschieden», erläuterte Verwaltungsleiter Patrick Geissmann am Politapéro. Marcel Gertsch von der Prüfungsgesellschaft BDO betonte, dass sich auch für das bestehende Personal nicht viel ändern würde.
Wer sich über das Projekt informieren will, findet Fragen und Antworten, die Präsentation des Politapéros und weitere Unterlagen auf der Gemeindewebsite unter «laufende Projekte»: www.spreitenbach.ch