Der Gemeinderat hat das Projekt «Härdli» sistiert

Der Gemeinderat Neuenhof hat das Projekt «Härdli» sistiert. Rechtliche Abklärungen und eine Marktanalyse sollen für Klarheit sorgen. Die Unterlagen liegen nun beim Gemeinderat. Sobald er diese gesichtet hat, will er die verschiedenen Bauvarianten und den erwarteten Baurechtszinsen aufzeigen.

An der Sommergmeind im Juni diesen Jahres hätte die Stimmbevölkerung über den Kredit von 550000 Franken für die Erstellung eines Masterplans für die Weiterentwicklung des sechs Hektar grossen Areals «Härdli» abstimmen sollen. Doch soweit kam es damals nicht. Kurzfristig zog der Gemeinderat den Antrag zurück. Er begründete diesen Schritt mit Unstimmigkeiten, die unter anderem an der Informationsveranstaltung im Mai aufgekommen seien. Gleichzeitig versprach er, in Sachen «Härdli» weitere Abklärungen zu tätigen. An der Wintergmeind im November informierte Gemeindeammann Martin Uebelhart (Mitte) nun über den Stand dieser Abklärungen und betonte nochmals: «Wir nehmen die Wortmeldung und die Stimmungslage der Bevölkerung sehr ernst.»

Die Rückmeldungen und Anregungen hätten den Gemeinderat dazu bewogen, das Projekt zu sistieren. «Und wir liessen all die Punkte von einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt klären und wollen die verschiedenen Optionen aufzeigen können.» Zudem habe der Gemeinderat eine Marktwertanalyse in Auftrag gegeben. Ziel: die erwarteten Baurechtszinsen für die verschiedenen Bauvarianten prüfen zu können. Auch die Zusammensetzung der verschiedenen Arbeitsgruppen soll geklärt werden. «Ziel ist, die verschiedenen Arbeitsgruppen besser ins Projekt einzubinden.»

Seit dem 25. November liegen dem Gemeinderat nun die Analysen und die rechtliche Beurteilung des Fachanwalts vor. Auf Nachfrage der Limmatwelle gab Uebelhart an, dass der Gemeinderat den Bericht vergangene Woche zur Kenntnis nahm. Er klärt nun ergänzende Fragen, will in einem Workshop Anfang Jahr das weitere Vorgehen festlegen und die Bevölkerung danach darüber informieren.

Zinsabgabe bei Nichtbebauung

Im März 2017 hatte das Stimmvolk der Umzonung der «öffentlichen Bauten und Anlagen» in die «Spezialzone Wohn- und Arbeitsplatzzone ‹Härdli›» zugestimmt. Geplant war, das Areal zu einem neuen Wohngebiet mit gestalteten Grünflächen zu entwickeln. «Mit eingerechnet sind auch die Einwohnenden in den angrenzenden Gebieten auf der anderen Seite der Bahn, die im Betrachtungsperimeter mit einbezogen waren. Im Planungsgebiet ‹Härdli› gehen wir von 600 Personen aus», so Uelbehart.

Kritik am Planungsprozess

Das Projekt geriet jedoch in Kritik, unter anderem weil Familiengärten und Tennisplätze weichen müssten. Dem Gemeinderat wurde vorgeworfen, nicht ausreichend über die Konsequenzen der Baupflicht informiert zu haben. Nach neuem Baurecht muss das Areal bis 2035 bebaut und bezugsbereit sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen den Landeigentümern jährliche Strafabgaben von 2 Prozent des steuerrechtlich relevanten Grundstückswerts. Ziel dieser Vorschrift ist, dass das umgezonte Land entsprechend genutzt wird.

Ein Grossteil des Landes gehört den Ortsbürgern, ein weiterer Teil der Einwohnergemeinde und ein Teil der bereits dort ansässigen Sonnmatt. Die Zinsabgabe erfolgt an die Gemeinde und muss zweckgebunden verwendet werden. Somit wäre es für die Einwohnergemeinde ein Nullsummenspiel, nicht aber für die Ortsbürgergemeinde.

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