Teil der Zebrastreifen muss beleuchtet sein

Das Beleuchtungskonzept ist wegen neuer Vorschriften überprüft worden. Entlang der Kantonsstrassen dürfen die Strassenlampen nicht mehr abgeschaltet werden.

Die Lampen an der Alberich-Zwyssig-Strasse sind auf LED umgerüstet. ihk

Ab November 2020 wurde die öffentliche Beleuchtung im Gemeindegebiet werktags von 1 bis 5 Uhr morgens abgeschaltet. An Wochenenden blieb sie an. Mit dem neuen Strassengesetz, das 2022 in Kraft trat, gelten neue Vorschriften für die Kantonsstrassen. Dort heisst es, dass das Licht in der Nähe von Fussgängerstreifen nicht gänzlich ausgeschaltet werden dürfe. Eine energieeffiziente Beleuchtung muss eingesetzt werden, damit das Licht gedimmt werden könnte. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund die Energie Wettingen AG beauftragt, das Beleuchtungskonzept zu überprüfen.

Kanton bezahlt an LED-Technik

Für Beleuchtungsanlagen an Kantonsstrassen, die umgerüstet werden, bezahlt der Kanton jährlich 200 Franken für Kandelaber. In Wettingen befinden sich 169 der insgesamt 2028 Strassenlampen auf Kantonsstrassen. 40 sind bereits von Natriumdampflampen auf LED umgerüstet worden. Im Bereich der Gemeindestrassen sind Ende 2023 792 der Kandelaber auf LED umgerüstet.

Entlang der Gemeindestrassen bleibt sich alles gleich: Die öffentliche Beleuchtung wird montags bis freitags von 1 bis 5 Uhr ausgeschaltet. Gemäss Gemeindeammann Roland Kuster (Mitte) sind die Kantonsstrassen Alberich-Zwyssig- und die Schwimmbadstrasse bereits umgerüstet. Die Landstrasse wird am 1. März 2025 in Angriff genommen. Im 2026 kann die untere Landstrasse auf Stand gebracht werden, da dort noch ein kantonales Strassenprojekt am Laufen ist. Strassensanierung und Beleuchtungsanpassung gehen dann in einem über die Bühne.

«Normal kommentiert der Gemeinderat keine persönlichen Vorstösse. Doch diesmal geht es um wichtige Dinge, die wir richtigstellen wollen», so Gemeindeammann Roland Kuster. Einwohnerrat Adrian Knaup (SP) hatte via Interpellation Fragen zum Ausbau des Glasfasernetzes an den Gemeinderat gestellt. Dazu sagt Kuster: «Die Swisscom AG und die Firma Wettingen4net bauen Glasfasernetze auf. Energie Wettingen AG kann die leeren Rohre vermieten, die Swisscom nutzt die eigenen Leitungen.» Für den Glasfasernetzbau braucht es eine Aufbruchbewilligung. Später werde der Bau durch den Strassenmeister, also die Einwohnergemeinde, kontrolliert. Kuster ist es wichtig zu betonen, dass es eine strikte Trennung zwischen Markt und Energie Wettingen AG braucht. «Die Energie Wettingen AG ist nicht an der Wet­tingen4net AG beteiligt. Diese befindet sich zu im Besitz der Swiss4net Holding AG», so die Gemeinde.

Kommunikation begutachet

Für eine verbesserte digitale Gemeindekommunikation wollte die Mitte-EVP-Fraktion wissen, inwieweit die digitale Gemeindekommunikation durch Plattformen wie www.crossiety.ch oder www.chgemeinden.ch verbessert werden könnte. Der Gemeinderat nahm das Postulat zum Anlass, zu zeigen, wie viel er bisher unternommen hat. Die neue Website zukunft-wettingen.ch oder das Smart-Service-Portal des Kantons, wo rund 80 % der Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden digital verfügbar seien, erwähnt er. Die Dienstleistungen der Verwaltung sind mit dem Smart-Service-Portal verlinkt. Fazit des Gemeinderats: Die Crossiety-App koste und jemand müsse diese auch bewirtschaften. Auch für einen Wechsel zur Plattform des Gemeindeverbands ist der Gemeinderat nicht zu haben. Dies hätte zur Folge, dass der Druck in der Limmatwelle wegfallen würde, was für ihn eine Dienstleistungsverschlechterung wäre.

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