Deutliches Ja zur Revision
Die Einwohnergemeinde hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau und Nutzungsordnung (BNO), angenommen.
An einer ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am Mittwoch, 25. September, stimmten die 108 anwesenden Stimmberechtigten der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung) zu.
Gemeindeammann Alois Greber fasste zuvor noch einmal zusammen, was dieses alles beinhaltet. Der Nächstäcker ist das Kernstück der Änderung, der auf W3 geändert werden soll. Beim Dorfeingang wird ein Gebiet eingezont und auf WG3 bzw. WG2 umgezont. Beim Bahnhof soll eine Zentrumszone entstehen, da diese mehr Möglichkeiten zulässt. Der Steinbruch soll speziell zur Steinbruchzone umgezont werden, damit später ein Park möglich wird. Gegen den Wald hin gibt es ein Stück Land im Besitz der Ortsbürgergemeinde, das ausgezont werden soll zugunsten anderer Gebiete, die mehr im Dorf liegen und wo besser gebaut werden kann.
Bezüglich Verdichtung will der Gemeinderat im oberen Dorfteil die grosszügigen Einfamilienparzellen erhalten. Unterhalb einer imaginären Linie hat man sich mit dem Kanton abgesprochen und möchte dort verdichten: Diverse Gebiete werden aufgezont von WG2 auf WG3, von W2 auf W3 und von G zu WG3. Eine Serie weiterer Anpassungen umfasst kleinere Gebiete, die in andere Zonen integriert werden, z.B. das kleine Eckchen am Dorfausgang oder die bisher illegalerweise nicht eingezonte Schwimmbadwiese: «Das ist eigentlich nur eine Korrektur», so Greber. In zwei Fällen werden Zonengrenzen auf Parzellengrenzen gelegt. Und auch Strassen werden – gemäss dem neuen Gesetz – eingezont.
In der öffentlichen Auflagezeit gingen vier Einsprachen ein, zwei von Umweltverbänden. Eine Einsprache wurde teilweise gutgeheissen: Der Grünflächenanteil in der A1-Zone soll bei 10% belassen werden und die maximale Parkplatzzahl in der A1- und der Zentrumszone wurde reduziert und auf 60% festgelegt.
Eine Auswirkung des Raumplanungsgesetzes ist voraussichtlich im April das Moratorium für Einzonungen. «Ab diesem Datum kann nichts mehr eingezont werden». Einzonungen werden erst wieder möglich, wenn der kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt ist und der Kanton die Mehrwertabschöpfung eingeführt hat.
Die einzige gestellte Frage aus dem Saal war, bis wohin die Limmattalbahn geplant ist. Greber erklärte, dass im Zuge einer Prüfung der Weiterführung bis Baden das Trassee gesichert wird und die Bahn derzeit bis zum Dorfausgang geplant ist: «Das kann sich aber noch ein paar Mal ändern.»
Der Antrag des Gemeinderates, der Gesamtrevision zuzustimmen, wurde mit 93 Ja- zu 11 Nein-Stimmen deutlich angenommen, was einen kurzen Applaus im Saal hervorrief.