Nutzungsplanung für Killwangen

Grundlagen, Rand- bedingungen, Ideen und Zonierungen der entworfenen Nutzungsplanung für das ge- wachsene Killwangen.

Killwangens Entwicklung: von 1940 ...

Killwangens Entwicklung: von 1940 ...

... bis 2013. Fotos: zVg

... bis 2013. Fotos: zVg

Die Gemeinde Killwangen ist in den letzten 20 Jahren stark gewachsen. Der Siedlungsdruck ist anhaltend hoch und mit der Limmattalbahn ist eine weitere Zunahme zu erwarten. Killwangen weist mit rund 1850 Einwohnern dörfliche Strukturen und mit den Naherholungsräumen einen ländlichen Charakter auf. Zwischen den Entwicklungsräumen von Baden und Zürich hat die Gemeinde Killwangen übergeordnete Randbedingungen und raumplanerische Zukunftsbilder sowie die Entwicklung der Nachbargemeinden zu berücksichtigen. Die regionale Abstimmung ist Bestandteil der geforderten heutigen räumlichen Planung. Die Nutzungsplanung berücksichtigt auch die strategische Gesamtausrichtung der Gemeinde.

Der neue Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung dienen den raumplanerisch relevanten kommunalen Vorhaben und als Grundlage für parzellenscharfe, eigentümerverbindliche Entscheide. Wesentlicher Bestandteil der räum-lichen Planung ist u.a. eine Inte-ressenabwägung der verschiede-nen Nutzungsansprüche. Die Planungsziele wurden im Ortsplanungsleitbild von 2008 formuliert. Sie bildeten eine Basis für die Planungsarbeiten.

Darin kommt einer qualitativen Entwicklung des Siedlungs- und Lebensraumes, einer Innenentwicklung und Konzentration auf Zentren des öV eine besondere Bedeutung zu. Bereits bebaute Gebiete sind der Bauzone zuzuweisen und die Nutzungsarten und -dichten sind sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Die rechtsgültige Nutzungsplanung von Killwangen wurde 1998 genehmigt. Nachdem 2006 der Kredit für die Gesamtrevision gesprochen wurde, konnten die Planungsarbeiten im darauffolgenden Jahr an die Hand genommen werden. Die Nutzungsplanungsrevision wurde von der Planungskommission und der Minikus Vogt & Partner AG begleitet.

Während der Planungsarbeiten haben sich rechtliche Grundlagen und kantonale Randbedingungen geändert. So ist 2010 das neue Baugesetzbuch und 2011 der kantonale Richtplan in Kraft getreten. Mit der revidierten Baugesetzgebung wurde das Instrument des Kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) eingeführt. Killwangen hat einen KGV erstellt. Dieser ist behördenverbindlich und wird in einem eigenen Verfahren durchgeführt.

Im September 2010 hat eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Nutzungsplanung und den Vorhaben der Limmattalbahn AG stattgefunden. Das Mitwirkungsverfahren der Revision wurde ebenfalls im Herbst 2010 durchgeführt. Der abschliessende kantonale Vorprüfungsbericht der Nutzungsplanung liegt dem Gemeinderat seit März 2013 vor, sodass diese als Entwurf öffentlich aufgelegt werden kann.

Die Nutzungsplanung verfolgt unter anderem folgende Prämissen der Siedlungsentwicklung: enge Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft; Zusammenfassung und Vereinheitlichung zu zweckmässigen Zonen, Erhalt der bestehenden, relativ jungen Einfamilienhauszonen; Ausweisung von dichteren Bauzonen entlang der Zürcherstrasse; Entwicklung der Gemeinde im Dorfkern; Neudefinition des Bahnhofareals und einer Zentrumszone; Zuweisung bereits bebauter Flächen zu Bauzonen; Berücksichtigung der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler und vorhandener Landschaftselemente.

Strassen- und Wegflächen wurden, mit Ausnahme der Kantonsstrasse, gemäss heutigem Standard in die Bauzone aufgenommen und Zonengrenzen für eine praktikable Grenzführung korrigiert. Die neue Bau- und Nutzungsordnung berücksichtigt auch die interkantonale Vereinheitlichung von Baubegriffen und Messweisen.

Änderungen gegenüber der rechtskräftigen Zonenplanung sind vorwiegend am westlichen Ortseingang, nördlich der Dorfzone mit der Einzonung des Nechst Aecher, um den Bahnhof und an der Gemeindegrenze zu Spreitenbach vorgesehen. Der historische Steinbruch soll mit einer speziellen Bauzone gesichert und das Ortsbürgerland im Rütene soll aus der Bauzone entlassen werden, so- dass sich die Bauzone um gesamthaft etwa 5 ha vergrössern wird.

Die Zonierung ergibt eine errechnete Kapazität für etwa 2300 Einwohner bis zum Jahr 2030.

Mit der Nutzungsplanung sollen die Weichen gestellt werden, um die Einwohnerdichte in den überbauten Wohn- und Mischzonen in den nächsten 10 bis 15 Jahren massvoll von 56 auf etwa 61 Einwohner je Hektar erhöhen zu können. Der Durchschnittswert für Baden Regio liegt bei 67 Einwohnern pro Hektar.

Das Ortsplanungsleitbild ist der Gemeindehomepage zu entnehmen.

Sämtliche Bestandteile für das Auflageverfahren und die vollständige Übersicht der Zonenänderungen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist eingesehen werden und sind in Kürze ebenfalls der Gemeindehomepage zu entnehmen.

Polit-Info am Dienstag, 4. Juni, 19.30 Uhr, Werkgebäude-Saal.

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