Tötungsdelikt von Mai 2019: Staatsanwaltschaft will 17 Jahre Haft

Im Frühling 2019 wurde ein 57-jähriger Killwangener vor seinem Wohnhaus mit Messerstichen schwer verletzt. Im Oktober 2019 nahm die Polizei einen Tatverdächtigen fest. Jetzt ist der Fall beim Bezirksgericht Baden hängig.

Tatort an der Zelgmattstrasse in Killwangen. Archiv
Tatort an der Zelgmattstrasse in Killwangen. Archiv

Die Tat hat vor rund anderthalb Jahren viele Fragen aufgeworfen: Ein 57-jähriger Montenegriner war am 5. Mai 2019 vor seinem Wohnhaus an der Zelgmattstrasse in Killwangen mit Messerstichen schwer verletzt worden. Der Mann, der in Killwangen ein Malergeschäft geführt hat, erlag seinen schweren Verletzungen wenige Stunden später im Spital.

Ein Angehöriger bezeichnete das Opfer gegenüber «Tele M1» als «ruhigen Mann, der keine Probleme hatte». Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Kantonspolizei im Oktober 2019 einen Tatverdächtigen verhaftet. Der mittlerweile 42-jährige Mann sitzt seither in Haft.

«Einen als lästig empfundenen Menschen eliminieren»

Vergangene Woche hat die Staatsanwaltschaft Baden nun Anklage wegen Mordes gegen den Festgenommenen erhoben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau vor einer Woche mit. Die Tötung wird als Mord qualifiziert: «Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ging es dem Beschuldigten einzig darum, einen ihm als lästig empfundenen Menschen zu eliminieren», schreibt sie in einer Medienmitteilung.

Welche Beweise sie dafür hat und was das Motiv ist, will die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung sagen. Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau: «In diesem Fall ist der Beschuldigte nicht geständig, es wird deshalb zu einem Indizienprozess kommen.»

Tatverdächtiger «aus dem weiteren familiären Umfeld des Opfers»

Dem 42-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, dem Opfer in der Tatnacht von Schlieren nach Killwangen gefolgt zu sein und dann nach einer verbalen Auseinandersetzung vor dem Wohnhaus des 57-Jährigen auf ihn eingestochen zu haben. Gemäss Aussage eines Angehörigen soll das Opfer zuvor in Schlieren an einem Fest zur Unabhängigkeit von Montenegro teilgenommen haben.

Beim Verdächtigen handelt es sich um einen Mann «aus dem weiteren familiären Umfeld des Opfers», hiess es in einer Mitteilung vor einem Jahr. Weitere Angaben dazu macht die Staatsanwaltschaft auch jetzt nicht. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.

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