Zukunft von Spreitenbach und Killwangen: Arbeiten sind auf Kurs
Bleibt alles beim Alten? Gibt es eine noch engere Zusammenarbeit? Oder kommt gar ein Zusammenschluss infrage? Diese drei Szenarien werden seit Anfang dieses Jahres in zehn Facharbeitsgruppen (FAG) untersucht.
Ausser einer detaillierten Bestandesaufnahme in den verschiedenen Bereichen geht es vor allem darum, allfällige Vor- resp. Nachteile der drei Varianten abzuklären.
Rund 40 Mitglieder der Arbeitsgruppen haben sich am 28. August im evangelisch-reformierten Kirchenzentrum Hasel in Spreitenbach mit der Projektleitung zu einer ersten Zwischenbilanz getroffen. Yvonne Reichlin-Zobrist, Leiterin der kantonalen Gemeindeabteilung, orientierte darüber, wie der Kanton Gemeindezusammenschlüsse unterstützt. Nach Kurzpräsentationen der einzelnen FAG wurden in einer angeregten Diskussion Meinungen ausgetauscht und Wünsche an die Projektleitung betreffend weiterem Vorgehen geäussert. Besonderes Gewicht legten die Teilnehmer auf den Einbezug der Bevölkerung, falls die Gemeinderäte einen Zusammenschluss beantragen werden. Mit geeigneten Kommunikationsmassnahmen müsse sichergestellt werden, dass die Stimmberechtigten über die Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses genau im Bild seien. Es müsse auch das Gespräch mit jenen Bürgerinnen und Bürgern gesucht werden, die einem Zusammenschluss kritisch gegenüberstünden.
In allen Facharbeitsgruppen – mit Ausnahme der FAG Finanzen, die mit ihrer Arbeit erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus den andern FAG beginnen kann – sind erste Entwürfe der Schlussberichte verfasst worden. Damit sind die Arbeiten auch in zeitlicher Hinsicht auf Kurs. In einer nächsten Phase werden die Schlussberichte bereinigt und Empfehlungen hinsichtlich der drei möglichen Varianten erarbeitet. Gestützt darauf wird die Projektleitung einen Gesamtschlussbericht erstellen und einen Antrag für eine der dreiVarianten an die Gemeinderäte stellen. Dies wird im ersten Quartal nächsten Jahres der Fall sein. Sollten sich die beiden Gemeinderäte für einen Zusammenschluss entscheiden, werden die Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen voraussichtlich Ende 2014 darüber befinden können. Stimmen beide Versammlungen einem Zusammenschluss zu, fällt der definitive Entscheid in einer obligatorischen Urnen- abstimmung. (ml)