Neuenhofer wollen Wohnqualität

Mit der neuen Bau- und Nutzungsordnung soll Neuenhof auf 10000 Einwohner wachsen können. Am Informationsabend wurde aber auch Widerstand laut.

Rund 200 Neuenhoferinnen und Neuenhofer nahmen am Infoabend teil.

Rund 200 Neuenhoferinnen und Neuenhofer nahmen am Infoabend teil.

Saša Subak, Planer der Metron.Fotos: dm

Saša Subak, Planer der Metron.Fotos: dm

«Wir sind auf dem Weg zu einem sehr wichtigen Entscheid, der voraussichtlich an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im März 2017 fallen wird», begrüsste Gemeindeammann Susanne Voser rund 200 Neuenhoferinnen und Neuenhofer in der Turnhalle Zürcherstrasse. Dann werden sie mit der Abstimmung über die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie dem entsprechenden Zonenplan über die Entwicklung der Gemeinde entscheiden.

Am Informationsabend wurde das Planungswerk durch Voser, Planer Saša Subak von der Metron Brugg und Bauverwalter Peter Richtiger vorgestellt und diskutiert. Voser erinnerte an frühe-re Informationen und betonte: «Schon damals wurde gesagt, dass es keine Tabus gibt, dass alle Aspekte angeschaut werden.» Sie wies zudem auf das eidgenössische Raumplanungsgesetz hin, das keine Zersiedelung wolle. Als Konsequenz, um mehr Wohnraum zu schaffen, müssen die bestehenden Wohnzonen besser ausgenutzt werden. Stimmen die Neuenhofer dem Planungswerk zu, wird die Bauzone von 131,6 auf 137 Hektaren (ha) anwachsen. Die Einwohnerzahl wird auf rund 10000 Personen steigen.

Einig waren sich alle, dass Neuenhof eine lebensfreundliche Gemeinde mit qualitativ guten Gebäuden sein soll. «Nur Masse oder Volumen ohne Qualität wollen wir nicht», betonte ein Versammlungsteilnehmer. Doch über die Frage, was Qualität ist, gab es sehr unterschiedliche Ansichten. Was die neue BNO bringen wird, erläuterte Planer Subak sehr anschaulich.

Eine Votantin zweifelte am BNO-Mitwirkungsverfahren, das im Frühjahr stattgefunden hatte. «Wir spüren vonseiten der Gemeinde kein Interesse», weshalb sie das Verfahren als «Diktat» bezeichnete. Sie kritisierte auch die vorgesehenen Gestaltungsplanverfahren. Mit diesen wird die Möglichkeit geboten, Grundstücke besser auszunutzen. «Damit werden Vorschriften umgangen», sagte sie, weil so beispielsweise in der viergeschossigen Zone bis zu sieben Geschosse, inklusive Attika, möglich sein werden. Subak schränkte ein: «Der Gestaltungsplan ist kein Freipass.» Ein Bauherr habe keinen Anspruch auf die zusätzlichen Geschosse. Was realisiert werde, müsse zwischen Bauherr und Gemeinde diskutiert werden. Die Gestaltungsplanpflicht sei eine Chance. Darin sah die Votantin keinen Vorteil, sondern: «Das ist eine immaterielle Enteignung.»

Ähnlich beurteilt die Interessengemeinschaft Wohnliches Neu- enhof (IGWN) die Vorgabe. Sie fordert, dass: «Perimeter mit Gestaltungsplanpflicht nur mit Einverständnis der direkt betroffenen Grundeigentümer verfügt werden.» Das ist aber nur ein Punkt in ihrem «Widerstand gegen den Entwurf des Gemeinderates für eine neue BNO». Der Gemeinderat wolle Neuenhof mit dem «schönfärberischen Slogan ‹Strategie Vorwärts› überproportional wachsen lassen», hält die IGWN fest. Auch das Gebiet Langacher will sie nicht in die Zone für öffentliche Bauten aufnehmen: «Dieses Gebiet ist als Langzeitreserve für eine mögliche spätere Siedlungsgebietserweiterung zu reservieren.» Nach den aktuellen Vorschlägen soll das Gebiet Langacher als Ersatz für das Härdli dienen, das dann für Wohnbauten freigegeben werden könnte. Das will die IGWN ebenfalls verhindern und nur einen Teil des Härdli zur Umzonung freigeben. Mit Hinweis auf frühere Diskussionen sagte Subak: «An allen bisherigen Foren wurde das Härdli als ein Entwicklungsschwerpunkt angesehen.» Eine Umzonung sei Voraussetzung für die weitere Planung. Ein massgebender Grundeigentümer im Härdli sind die Ortsbürger. «Sie werden an der ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung über das Gebiet beraten», teilte Gemeindeammann Susanne Voser mit.

Im Zusammenhang mit der Einzonung Langacher und den Umzonungen erkundigte sich ein Versammlungsteilnehmer nach der Mehrwertabschöpfung. Wird ein Grundstück neu eingezont oder in eine Zone mit höherer Nutzung eingeteilt, steigt dessen Wert automatisch. Der Gemeinderat hat in dieser Hinsicht nichts vorgesehen. Das Anliegen könnte im Rahmen der bevorstehenden Auflage thematisiert werden, sagte Voser.

Auf die vorgesehenen drei Standorte für Hochhäuser will die IGWN ganz verzichten. Aus der Versammlung äusserte sich niemand dazu. Ebenso will die IGWN kein Trassee für die Limmattalbahn ausscheiden. Diese wird voraussichtlich 2019 bis Killwangen eröffnet. Eine Fortsetzung nach Baden, via Neuenhof und Wettingen, ist angedacht. Der Gemeinderat möchte das Trassee durch die Zürcherstrasse planerisch reservieren, die IGWN will es ausserhalb des Siedlungsgebietes. Im Anschluss an die Versammlung verteilte die IGWN Flugblätter, in denen sie unter anderem für eine Rückweisung der Planungsvorlage und für eine Petition gegen die Limmattalbahn im Siedlungsraum warb.

Ab 9. September können sich die Neuenhoferinnen und Neuenhofer zur BNO äussern, an diesem Tag beginnt die öffentliche Auflage. Auch hier gilt, wie Voser zum Schluss des Informationsabends sagte: «Die Bevölkerung muss entscheiden, wie es weitergeht.»

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