Wegweisender Prozess im Gange
Auf einer Verwaltung ist es selten einfach. Doch auf die Spreitenbacher kommt ein Mammutprojekt zu: die neue BNO.
Eine Bau- und Nutzungsordnung (BNO) hat eine Lebenserwartung von etwa 15 Jahren. Das ist auch im Gesetz so geregelt. Die letzte Spreitenbacher BNO existiert faktisch seit 2003. Es ist also an der Zeit, die neuen Spielregeln für die Gemeindeentwicklung festzulegen. Die Verwaltung will diesbezüglich transparent sein und plant auf den 27. September um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Turnhalle Boostock.
Ziel in Spreitenbach: Qualitative Aufwertung
Die Richtplanung zum Gebiet Langäcker in Spreitenbach wurde 1960 genehmigt. Es galt als topmodern und Vorzeigemodell über die Kantonsgrenze hinaus. Der damalige Ortsplaner Klaus Scheifele prägte die Gemeinde wie kaum ein anderer. Seither sind Jahrzehnte vergangen. Die BNO, die nun in Angriff genommen wird, soll ebenfalls darauf ausgelegt sein, die Zentrums- und Gemeindeentwicklung qualitativ steuerbar zu machen. «Wir wollen von der Bevölkerung hören, was sie zu sagen hat.» Dies geschieht an öffentlichen Anlässen, über den konventionellen Weg per Schreiben oder elektronisch durch die «E-Mitwirkung.»
Zeitgemässe Mitwirkung ermöglicht
Mit der «E-Mitwirkung» will die Spreitenbacher Verwaltung einen Schritt nach vorne machen. Per QR-Code können sich Interessierte über alles schlaumachen. Hierfür wird dieser mit dem Smartphone gescannt. Er bringt die Nutzer auf eine Webseite mit allen Informationen. Die Gemeinde garantiert dabei, dass die Daten für Dritte nicht einsehbar seien und die Daten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert würden. Dafür, dass die Userinnen und User sicher sein können, dass ihre Einwände übermittelt wurden, ist ebenfalls gesorgt. Bei der Datenübermittlung wird eine Bestätigung ausgelöst. Ebenfalls kann man sich auf spreitenbach.ch anmelden und den darauf beschriebenen Ablauf befolgen.
BNO? Was geht mich das an?
Was für die Verwaltung eine Herkulesaufgabe ist, ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein Fragezeichen. Zum einen ist noch lange nicht jeder Mensch ein Grundeigentümer, und zum anderen ist die BNO eine sehr abstrakte Angelegenheit. Bürokratisch gesprochen ist sie das zentrale Instrument der kommunalen Entwicklung.
Einfach gesagt: Sie ist das Grundregelbuch für Bauangelegenheiten. In ihr wird also beispielsweise festgelegt, wo ein Hochhaus hingestellt werden könnte, mit welchem Heizsystem dieses Hochhaus betrieben würde und wie das Gebiet um dieses Hochhaus aussehen dürfte. Wird es eine Grünfläche? Darf man einen Betonplatz machen? Und darf der Architekt das Hochhaus zeichnen, wie er will? Die BNO stellt die Regeln auf. Es ist also ein Thema, das die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl etwas angeht. Sie hat direkten Einfluss auf die Entwicklung einer Gemeinde.