Anhörung für Kantonsanteil

Das Projekt Dorfbach/Gottesgraben soll Wettingen besser vor Hochwasser schützen. Über den Kantonsanteil von 6,1 Mio. Franken bestimmt der Grosse Rat. Nun läuft die öffentliche Anhörung.

Dorfbach Mit einem Entlastungsstollen soll der Hochwasseranteil direkt in die Limmat abgeleitet werden. Archiv/sib

Die Gesamtkosten des Hochwasserschutz-Projekts betragen 28,7 Mio. Franken. Die Wettinger Stimmbevölkerung hat bereits Ja gesagt zum Gemeindeanteil. Nun muss der Grosse Rat noch über den Kantonsanteil von 6,1 Mio. Franken befinden. Zum entsprechenden Verpflichtungskredit läuft bis am 17. Januar 2025 die öffentliche Anhörung.

Der Dorfbach – im unteren Teil auch Gottesgraben genannt – durchfliesst Wettingen von Osten nach Westen und mündet schliesslich in die Limmat. Er entwässert ein rund fünf Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet südlich der Lägern. Der Dorfbach ist über lange Strecken im Siedlungsgebiet eingedolt. Auf den offenen Strecken ist er stark kanalisiert und hart verbaut und gilt deswegen als naturfremd oder künstlich. Die kantonale Gefahrenkarte «Hochwasser» zeigt, dass die Kapazität der Eindolungen im Falle eines Hochwassers zu klein ist und daher zu grösseren Überflutungen im Siedlungsgebiet von Wettingen führen kann – es besteht grossflächig ein Schutzdefizit.

Entlastungsstollen als Schutz

1955 wurden Strassen und Häuser am Dorfbach überflutet. Um das Wettinger Siedlungsgebiet besser vor Hochwasser zu schützen, hat die Gemeinde Wettingen als Bauherrin das Projekt Dorfbach/Gottesgraben ausarbeiten lassen. Das zentrale Schutzelement ist ein Entlastungsstollen, der den Hochwasseranteil direkt in die Limmat ableitet. Mit dem Projekt soll der Dorfbach ausserdem durch Revitalisierungsmassnahmen am offenen Bachlauf und mit Abschnitten mit Bachöffnungen ökologisch erheblich aufgewertet werden.

Öffentliche Anhörung läuft

Am 9. Juni 2024 stimmte die Gemeinde dem Gesamtkredit von 28,7 Mio. Franken zu. Da der Kantonsbeitrag mehr als fünf Millionen Franken beträgt, untersteht dieses Geschäft dem Ausgabenreferendum. Bevor der Grosse Rat also den Beitrag von 6,1 Mio. Franken beschliessen kann, muss vorgängig die öffentliche Anhörung durchgeführt werden. Diese dauert bis zum 17. Januar 2025. (LiWe)

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