«Es verträgt keine zusätzlichen Belastungen»

Im Interview äussern sich Ammann Hans Ulrich Reber und - Gemeinderat Nico Kunz, wieso sie nicht gegen den Sportplatz sind – den - Projektierungskredit aber dennoch - ablehnen.

Gemeinderat Nico Kunz und AmmannHans Ulrich Reber stellen im Interview ihren Standpunkt dar. Foto: bär
Gemeinderat Nico Kunz und AmmannHans Ulrich Reber stellen im Interview ihren Standpunkt dar. Foto: bär

Sie möchten zu den im Dorf kursierenden Gerüchten Stellung nehmen. Worum geht es konkret? Nico Kunz, Gemeinderat Ressort Sport, Technische Betriebe, Gesundheit, Jugend, Freizeit, Vereine und Landwirtschaft: Es heisst, die Ortsbürger würden von den 160000 Franken Projektierungskredit rund 80000 Franken übernehmen. Das stimmt aber nicht ganz.

Wieso wird dann immer wieder von dieser Zahl gesprochen? Kunz: Der Fiko-Präsident der Ortsbürger hat diese Zahl einmal genannt. Doch es liegt kein Beschluss vor. Erst wenn die Ortsbürger an ihrer Versammlung darüber abstimmen und den Kredit genehmigen, können wir sicher mit dem Geld rechnen.

Ist das der Grund, weshalb der Gemeinderat dem Souverän empfiehlt, den Verpflichtungskredit abzulehnen? Kunz: Wir möchten klarstellen, dass der Gemeinderat nicht gegen den Sportplatz ist.

Hans-Ulrich Reber, Gemeindeammann: Das Gegenteil. Wir sind dem Sportgedanken sehr nahe und ich persönlich arbeite auf politischer Ebene seit acht Jahren am Thema Sportplatz. Der Gemeinderat findet es schade, dass er zurzeit nicht realisiert werden kann, weil es einfach keine zusätzlichen finanziellen Belastungen verträgt.

Verstehe ich Sie richtig: Sie sind nicht gegen den Sportplatz, wollen ihn aber trotzdem nicht bauen? Reber: Ja, weil wir uns die Umsetzung nicht leisten können. Der Gemeinderat ist verpflichtet, haushälterisch mit den Finanzen umzugehen und dezidiert zu entscheiden, ob wir uns eine Investition leisten können oder nicht. Und in diesem Fall können wir sie uns nicht leisten.

Kunz: Wir schätzen es auch, dass die Sportvereine 40000 Franken der Projektierungskosten übernehmen wollen. Das ist eine gute Sache, auch wenn es für die Gemeinde eigentlich nicht um die 160000 Franken des Projektierungskredits geht, sondern darum, dass wir das Geld nicht für eine Projektierung ausgeben wollen, deren Umsetzung wir uns faktisch gar nicht leisten können. Es geht also in erster Linie um die 2,8 Mio. Franken, welche die Einwohnergemeinde der Bau der Sportanlage kosten würde. Wir schauen es nur von der Sachebene an, es ist eine rein finanzielle Sicht.

Die Sportvereine argumentieren, dass sie während der Projektierungsphase die Finanzierung klären wollen, um so die Kosten für die Einwohnergemeinde zu senken. Warum wollen Sie ihnen das nicht gewähren? Kunz: Selbst wenn sie den Betrag massiv vermindern würden, könnte sich das die Gemeinde nicht leisten, weil wir im Grunde genommen keinen Franken dafür ausgeben können. Wir wurden an der Gemeindeversammlung vom Souverän verpflichtet, zu sparen. Auch der Kanton empfiehlt uns, nur noch das zu bauen, was Pflicht ist. Fussballplätze sind keine Pflicht.

Reber: Zu den Pflichten gehören rund vier Mio. Franken Investitionen fürs Altersheim und 1,5 Mio. Franken für die APK.

Kunz: Und das, wo wir den Auftrag haben, die 24 Mio. Franken Schulden abzubauen. Selbst mit einer Steuererhöhung um 5 Prozent, die rund 800 000 bis 900 000 Franken Mehreinnahmen mit sich bringt, können wir bei diesen Investitionen die Schulden nicht tilgen.

Reber: Wir sparen nicht nur bei den Sportplätzen, sondern in allen Bereichen und haben beispielsweise die Sanierung der Flurwege für Bauern nicht ausgeführt. Nur spricht darüber niemand. Thema sind ausschliesslich das Altersheim und der Sportplatz.

Haben Sie die umliegenden Gemeinden, deren Einwohner die Sportplätze auch nutzen, um eine Beteiligung angefragt? Reber: Ja. Otelfingen und Hüttikon haben sich in einer Absichtserklärung positiv dazu geäussert. Dänikon will sich noch nicht festlegen. In Boppelsen haben wir nicht angefragt.

Die Befürworter schlagen vor, Land zu verkaufen. Ist das eine Option für den Gemeinderat?Kunz: Das Land im Wiemel liegt in der Zone öffentliche Bauten. Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes kann dieses Land nicht in eine Bauzone umgezont werden. Auch im neuen Richtplan ist kein Siedlungsgebiet im Wiemel vorgesehen.

Reber: Das Land im Gatterächer Ost wollen wir eigentlich im Baurecht weitergeben. Jedoch erst im Jahr 2020, weil wir es dafür zuerst erschliessen müssen, was auch wieder 2,5 Mio. Franken kostet. Wir sind einfach noch nicht so weit.

Kunz: Man muss sich vorher gut überlegen, ob man es verkaufen oder für spätere Generationen aufsparen will. Das ist kein Entscheid, der von heute auf morgen gefällt werden soll.

Wie steht der Gemeinderat zum Verkauf eigener Werke? Kunz: Es stehen nur das Kommunikationsnetz und Elektrizitätswerk zur Diskussion, weil man diejenigen im Bereich Wasser und Abfall nicht verkaufen darf. Das Kommunikationsnetz und Elektrizitätswerk sind Eigenwirtschaftsbetriebe und ihre Wirtschaftlichkeit wirkt sich nicht auf den Steuerfuss aus. Es ist verboten, ihren Gewinn in die Einwohnergemeinde zu integrieren. Tatsächlich könnten wir das Kommunikationsnetz, das aus dem Beschluss aus der Einwohnergemeindeversammlung 2006 heraus aufgebaut wurde, verkaufen. Ich fände es schade, etwas zu verkaufen, was man sich aufgebaut und auf den neusten Stand gebracht hat. Es wirft im Jahr 2016 voraussichtlich erstmals Gewinn ab. Wir verzeichnen steigende Zahlen bei den Internetabonnementen und können den Einwohnern einen dem Markt gegenüber 30 bis 40 Prozent günstigeren Tarif anbieten. Somit haben die Einwohner einen direkten Mehrwert. Bei einem Verkauf kann man davon ausgehen, dass die Preise steigen werden. Wir könnten nichts mehr steuern, sondern gäben etwas komplett aus der Hand, was vom Einwohner geschätzt wird. Und wir würden den Vorzugspreis verlieren.

Aber man würde Geld einnehmen … Kunz: Man hat das geprüft und könnte von einem Reinerlös von 800000 bis 1,3 Mio. Franken ausgehen. Auf das Gesamtvolumen der Verschuldung von 24 Mio. Franken wäre das ein Tropfen auf den heissen Stein.

Wie sieht es beim Elektrizitätswerk aus? In der heutigen Zeit der Strommarktliberalisierung erachte ich es als nicht empfehlenswert. Geben wir es aus den Händen, können wir den Preis nicht mehr regulieren.

Zurück zu den Finanzen: Umliegende Gemeinden träumen von Pro- Kopf-Steuereinnahmen von 3000 Franken, wie es in Würenlos der Fall ist ... Kunz: Das Problem sind die Ausgaben, die durch die hohen Investitionen ausgelöst werden und zu einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4000 Franken pro Einwohner führen. Wir können die Investitionen nicht mehr selber zahlen, die Schulden steigen.

Reber: Wir haben Nachholbedarf, durch das Wachstum der Gemeinde sind weitere Investitionen erforderlich. Auf Basis des heute eingezonten Baulandes kann Würenlos bis im Jahr 2022 um rund 1300 Personen wachsen.

Kunz: Und die Steuerfusssenkung kam im falschen Moment.

Reber: Dazu kommt, dass durch das Bevölkerungswachstum beispielsweise im Bereich Bildung hohe Kosten wie der Schulhausbau auf uns zukamen. Wir müssen jetzt einfach durchhalten und uns bemühen, die Verschuldung nicht ansteigen zu lassen, sondern zu senken. Ich bin überzeugt, dass der Gemeinderat in 15 Jahren hier am Tisch sitzt und sich fragt, was er mit dem leeren Schulraum machen soll, weil die heutigen Kinder ihn dann nicht mehr brauchen.

Wird der Gemeinderat erneut eine Steuerfusserhöhung vorschlagen? Kunz: Wollen wir die Schulden abbauen, ist sie unumgänglich. Aber selbst bei einer Steuererhöhung um 5 Prozent, was rund800000 bis 900000 Franken Mehr- einnahmen mit sich bringt, können wir damit nicht noch zusätzliche Investitionen wie den Sportplatz tragen.

Reber: Problematisch ist auch, dass der Steuerfuss ja vom Souverän ein halbes Jahr später wieder gesenkt werden kann. Falls die Urnenabstimmung zeigt, dass man den Projektierungskredit will – was ich auch als Ja zum nachfolgenden Baukredit werte –, wäre eine Steuererhöhung separat für die Finanzierung des Sportplatzes überlegenswert. Man könnte den Steuerfuss nicht nur um 5%, sondern um 7% erhöhen, um diese zusätzlichen 2% für eine definierte Anzahl Jahre für die Investi-tionskosten des Fussballplatzeszu reservieren. Es ist allerdings festzuhalten, dass das Budget durch die Einwohnergemeindeversammlung jährlich bestimmt werden muss, also dieser Beschluss zu Fall gebracht werden kann.

Kunz: Für den Gemeinderat wäre es eine Option, das Projekt unter diesen Bedingungen zu unterstützen.

Reber: Falls es vom Volk goutiert wird.

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