Kiesgrube Bifig-Flüefeld geplant

In Würenlos bahnt sich mit einer neuen Kiesgrube ein Generationenprojekt an.

So soll es nach der ersten Etappe des Abbaus aussehen.  zVg
So soll es nach der ersten Etappe des Abbaus aussehen. zVg

Die Kiesgrube Lugibach wird bald erschöpft sein. Eine Lösung muss her. Daher hat die Tägerhard Kies AG ein Projekt zum Kiesabbau Bifig-Flüefeld in Würenlos als Nachfolgelösung in die kantonale Planung eingebracht. Die Tägerhard Kies AG versorgt seit 70 Jahren regionale Infrastruktur- und Bauprojekte unter anderem mit Kies aus Wettingen und Würenlos. Das neue Gebiet grenzt an den bisherigen Abbaustandort und soll erst in Betrieb genommen werden, sobald der Kiesabbau im Lugibach zu Ende ist. «Dies wird voraussichtlich ab 2026 sein. Die Rekultivierung und Restauffüllung im Abbaugebiet Lugibachtal und die Vorarbeiten für das Abbaugebiet Bifig-Flüefeld werden sich zeitlich überschneiden», so Urs Meier, Inhaber und VR-Präsident der Tägerhard Kies AG, weiter.

Besonders wichtig sei Urs Meier die umsichtige Planung im Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen gewesen: «Wir sind sehr früh auf Gemeinderat, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Anwohnende und den Naturschutzverband zugegangen. Uns ist es sehr wichtig, sowohl die Nachbarn als auch die Öffentlichkeit frühzeitig und transparent zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Fragen an uns zu gelangen.»

Intensives Verfahren beginnt

Bevor auf dem Gebiet Rohstoffe abgebaut werden können, kommt es zu einem mehrstufigen Verfahren. In einem ersten Schritt werden die Flächen vom Kanton durch Einträge auf der Richtplankarte für eine spätere Nutzung reserviert. Für eine Änderung im Richtplan hat die Tägerhard Kies AG, zusammen mit der Standortgemeinde Würenlos, einen Antrag auf Richtplanänderung gestellt. Bevor das Richtplanverfahren gestartet wird, muss der Kanton eine öffentliche Anhörung durchführen, die voraussichtlich am 10. Juli publiziert wird. Der revidierte Bericht geht an den Grossen Rat zur Zustimmung oder Ablehnung.

Im nachfolgenden Nutzungsplanungsverfahren muss das Projekt insbesondere in Bezug auf die Umweltverträglichkeit wie etwa Verkehr, Grundwasser, Staubentwicklung etc. geprüft werden. Dieses muss sowohl vom Kanton als auch von der Standortgemeinde genehmigt werden. Nach der Änderung der Zone kann das definitive Bauprojekt erstellt werden, in welchem Zufahrten, Etappierung, Radwaschanlage etc. definiert werden müssen. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen kann die Abbaubewilligung durch den Kanton und die Gemeinde erfolgen.

Existenzsichernder Rohstoff

Der Abbau von Kies ist von grosser Bedeutung. Kies ist ein Rohstoff von hoher Bedeutung und zählt zu den existenzsichernden Bereichen der heimischen Volkswirtschaft. Den Ausführungen des Fachverbandes ist zu entnehmen, dass der gesamtschweizerische Jahresbedarf an Sand und Kies mehr als 25 Millionen Kubikmeter beträgt. Das sind 46 Millionen Tonnen oder rund drei Kubikmeter und fünf Tonnen pro Einwohner. Nebst Kalk, Ton und Salz ist Kies mengenmässig der bedeutendste Rohstoff im Aargau. Das Rohstoffversorgungskonzept RVK bildet die Grundlage für die Ausscheidung der Abbaugebiete im Richtplan.

Der Rohstoffabbau steht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Nutzungen, vorab der Grundwassernutzung und der Landwirtschaft. Weitere tangierte Interessen sind der Landschaftsschutz und der Bodenschutz. Zukünftige Materialabbaugebiete werden im Richtplan bezeichnet. «Grundlage für die Ausscheidung dieser Gebiete bildete das Rohstoffversorgungskonzept RVK aus dem Jahr 1995. Da sich verschiedene Parameter bezüglich Kies- und Sandversorgung über all die Jahre verändert haben, wurde das Konzept überarbeitet und 2020 durch den Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen», so Urs Meier.

Siedlungsgebiet entlastet

Die Betriebszeit ist dabei auf maximal 15 Jahre inklusive mehrjähriger Rekultivierungsphasen beschränkt. Das Landwirtschaftsgebiet wird nach dem Abbau und sorgfältiger Wiederherstellung wieder uneingeschränkt nutzbar sein. Sowohl Firmeninhaber Urs Meier als auch Geschäftsführer Simon Bürgler halten fest: «Wir haben den Anspruch, über die Gestaltung des Betriebs von Bifig-Flüefeld und die Aufteilung in zwei Etappen einen möglichst landschaftsverträglichen Abbau sicherzustellen.» rfb/LiWe

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