«Kein erhöhter Puls»

Die Zivilschutzanlage Glattler an der Bahnhofstrasse in Spreitenbach steht auf einer Liste des Kantons mit möglichen Unterkünften für Flüchtlinge. Noch werden aber keine Vorbereitungen getroffen.

In einer Eventualplanung hat der Kantonale Führungsstab (KFS) zusammen mit den Regionalen Führungsorganen (RFO) Schutzanlagen bezeichnet und priorisiert, die in einer Notsituation (massenhafter Zustrom von Flüchtlin-gen) für die Unterbringung von Schutzsuchenden geeignet wären. Nach Birmenstorf, Windisch, Lenzburg, Rheinfelden und Merenschwand steht Spreitenbach an sechster Stelle. Die dortige Zivilschutzanlage Glattler würde laut Planung (auf Kosten des Kantons) bereit gemacht und ausgerüstet, wenn der dritte Standort (Lenzburg) bezogen wird. Insgesamt böten diese sechs Anlagen Platz für 650 Personen.

 

Noch ist das Planung: Aktuell besteht laut einer Medienmitteilung des Kantons keine ausserordentliche Lage (Notlage). Die Verhältnisse bei der Unterbringung von Asylsuchenden seien zwar angespannt, jedoch genügten die momentan zur Verfügung stehenden Plätze.

Spreitenbachs Gemeindepräsident Valentin Schmid weist darauf hin, dass der Kanton in dieser Sache federführend ist. In der Gemeinde gäbe es bezüglich Bereitstellung der Anlage Glattler keinerlei Tätigkeit.

Auch Roland Kuster, Chef der RFO Wettingen-Limmattal, sagt: «Wir haben noch keinen erhöhten Puls.» In der Anlage werde aufgrund der Lage gegenwärtig nichts gemacht, es gebe (auch personell) keine erhöhte Bereitschaft. Er weist darauf hin, dass der «Glattler» nicht zu den drei höchstpriorisierten Anlagen gehört: Bezüglich Duschen und Brandschutz müsste sie aufgerüstet werden. Das bräuchte Zeit. Ausserdem sind die vorrangigen Anlagen eben besser geeignet und können mit geringerem finanziellem Aufwand bezugsbereit gemacht werden.

Sollte sich die Lage derart ändern, dass die momentan zur Verfügung stehenden Plätze nicht mehr genügen und die drei Anlagen in Birmenstorf, Windisch und Lenzburg (auch sie sind bereits «Überlaufgefässe») bezogen werden müssen, käme der Kanton, so Kuster, auf die Gemeinde und die RFO zu, um die Modalitäten für den «Glattler» zu besprechen.

Auch für die Zivilschützer hat sich die Lage bis jetzt nicht verschärft. Aufgrund des gesetzlich geforderten Ausbildungsstandes wären sie aber bereit, sich bei Bedarf unmittelbar einzubringen. Der Zivilschutz ist in der Lage, zur Betreuung von Schutz suchenden Personen eingesetzt zu werden. Die Betreuung ist eine Hauptaufgabe der Zivilschützer und ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. So auch vor drei Wochen, als für rund 75 Betreuer der ZSO Wettingen-Limmattal während ihres jährlichen Wiederholungskurses die Vorbereitungen und das Erproben des Ernstfalles auf dem Programm standen. Denn ein solcher könnte laut Zivilschutzkommandant Hans Matter in den nächsten Monaten eintreffen: «Wir stellen uns laufend auf mögliche Szenarien ein», lässt er sich auf der ZSO-eigenen Internetseite zitieren.

«Sollte die Lage es erfordern», so Kuster, «könnten Zivilschutzleistende aufgeboten werden.» Allerdings nur für eine begrenzte Zeit, bis sie wieder ihrer zivilen Tätigkeit nachgehen würden: «Wir haben nicht eine grosse Durchhaltefähigkeit.»

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