Gemeinde nmmt Einfluss bei der Vergabe von Submissionsrecht
Mit dem Ziel, Klarheit über das Submissionsrecht und den Spielraum der Gemeinde bei der Vergabe zu schaffen, hat der HGV Wettingen zu einer Podiumsdiskussion eingeladen.

«Es ist ein nicht ganz einfaches Thema», sagte Christian Munz, bevor er einen Überblick zum Submissionsrecht gab. Der Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Bau- und Immobilienrecht stellte gleich klar, dass die öffentliche Hand nicht willkürlich handeln dürfe, sondern sich auch bei Ausschreibungsverfahren ans Gesetz halten müsse.
«Auf Kantonsebene ist das Submissionsdekret aus dem Jahr 1996 die wichtigste Grundlage.» Über welche Verfahrensart es abgewickelt werden kann, hängt von der Höhe des Betrags ab. Es gibt ein freihändiges Verfahren, ein Einladungsverfahren und ein offenes und selektives Verfahren.
Zum Angebot gehört mehr als der Preis
Das «wirtschaftlich günstigste» Angebot muss berücksichtigt werden. «Doch was heisst das?», fragte Munz in die Runde und erklärte: «Damit ist nicht alleine der Preis, sondern die Summe aller Zuschlagskriterien gemeint.»
Diese können neben Preis zum Beispiel auch Qualität, Erfahrung, Innovation, Termin, Garantie, technischer Wert, Ästhetik, Umweltverträglichkeit oder Lehrlingsausbildung sein.
Weil diese Zuschlagskriterien von der Vergabestelle festgelegt werden, haben sie trotz Einschränkungen des Gesetzes einen gewissen Einfluss. Und den nehme die Gemeinde auch wahr. «Und wir geben diese Zuschlagskriterien auch im Voraus bekannt», sagt Gemeindeammann Roland Kuster.
Aus den Meldungen aus dem Publikum ist zu schliessen, dass trotzdem oftmals der Preis über den Zuschlag entscheidet, da dieser stärker gewichtet werde als die anderen Kriterien.
SVP-Grossrat und Bauunternehmer Martin Keller fand sogar, man solle wieder ganz auf den Preis setzen: «Das wäre viel einfacher.» Das stellte Kuster in Abrede: «Beispielsweise dann nicht, wenn man einen Experten braucht.»