leserbriefe

Zum Artikel Limmatsteg in der Limmatwelle vom 25. Januar «Der Limmatsteg soll damit in einem ruhigen Naturraum der Limmat mit einer reichen Fauna und Flora liegen», schreibt der Kanton zum 9,5-Millionen-Franken-Projekt. Wenn man die Situation in diesem Gebiet anschaut, wird sich diese Uferzone verändern, denn auf der Neuenhofer Seite gibt es viel Wohnraum, welcher, einen Katzensprung entfernt, die Leute zum Bräteln, Baden und Spielen einlädt, was ja eigentlich eine gute Sache wäre, wenn es halt nicht auch eine andere Sichtweise geben würde. Auch fehlt hier eine Infrastruktur wie etwa WCs. Dabei ist bereits einige hundert Meter Richtung Baden ein Übergang über die Limmat. Man könnte nicht nur viel Geld sparen, sondern würde auch einen wesentlichen Beitrag leisten für bestehende schützenswerte Zonen, so wie man es auch im Eigi möchte. Eugen Thöny, Wettingen

Zur Abstimmung «Spezialzone Berg»: Klares NEIN Seit dem Pro- und Kontra-Interview in der Limmatwelle vom 9.11.2023 zwischen Martin Fricker (Vertreter der Projektgegner) und Luz Sozzi (Initiant) ist deutlich geworden, dass die Familie Sozzi ihr Freizeitangebot, zu dem auch begleitetes Reiten gehört, ohne die Umzonung einer Landschaft von kantonaler Bedeutung in Bauland aufrechterhalten kann.

Die privaten Interessen der Familie Sozzi müssen eindeutig dem Lägernschutzdekret und der Landschaftsschutzzone untergeordnet werden. Das sollte selbstverständlich sein! Es gibt perfekte Alternativlösungen, sodass weder der Landschaftsschutz noch die Rechtsgleichheit verletzt werden müssen, und gleichzeitig wird damit auch vermieden, einen bedenklichen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Zedernhof in Freienwil, nur 10 Autominuten entfernt, bietet eine herausragende Infrastruktur. Ebenso verfügt der Reithof in Würenlos, der nur 5 Autominuten entfernt liegt, über erstklassige Bedingungen. Herr Sozzi und der Gemeinderat haben stets behauptet, alle Alternativen geprüft zu haben. Im Interview wurde jedoch offenbart, dass beide Standorte nachweislich nicht überprüft wurden und der Gemeinderat es als akzeptabel betrachtet, wertvollste Natur für private Interessen zu opfern. Ebenso konnte man nachlesen, dass der Gemeinderat nichts gegen den illegal errichteten Reitplatz im Lägernschutzdekret, welches auch ein Naturschutzgebiet ist, unternommen hat. Landschaften und Naturschutz müssen unangetastet bleiben. Uwe Knoller, Wettingen

Zur Abstimmung «Spezialzone Berg»: Ich stimme NEIN Die Nein-Stimmer verhindern zwar einsoziales Projekt. Aber in der Waagschale liegt ein anderes Gut, nämlich eine einzigartige Landschaft von kantonaler Bedeutung, eine grüne Insel im Limmattal, welche Jahr um Jahr an Wert gewinnt. Dafür sorgt das Lägernschutzdekret seit 1977. Alternativen zu dieser Landschaft gibt es keine, wohl aber für das begleitete Reiten und die Begegnung mit Tieren. Dazu braucht es keine Naturarena und schon gar nicht Gebäude mit 8 Aren Grundfläche und 8 Metern Firsthöhe. Es würden 44 Aren «umgestaltet», eingeschlossen Zufahrten und Parkplätze. Weniger offengelegt sind das Finanzierungsmodell, die Rolle des Gemeinderates und die rechtlichen Unstimmigkeiten. Familie Sozzi muss ihr Projekt wohl aufgeben zugunsten eines übergeordneten Gutes. Damit ist auch der Präzedenzfall «Spezialzone Berg» vom Tisch. Rudolf Burger

Zur Abstimmung «Spezialzone Berg»: Nein Ich stimmte am 7.9.2023 im Einwohnerrat gegen das Projekt. Ich bin auch nach 5 Monaten der Meinung, dass das Projekt unbedingt abgelehnt werden muss. Der Therapiehof kann auch an einer anderen Stelle (Würenlos oder Freienwil) betrieben werden. Die grossflächige Landschaft mit kantonaler Bedeutung (4460m2) darf nicht für private Zwecke umgezont werden. Der Landschaftsschutz darf nicht geritzt und aufgeweicht werden. Wir wollen keinen Präzedenzfall schaffen. Es soll keine Sondergenehmigung erteilt werden. Für andere Anliegen wurden auch keine Ausnahmen gemacht. Durch die Zonierung entsteht für die Eigentümer ein Landmehrwert von 260150 Franken. Davon müssen sie 30 % an die Gemeinde abgeben, das sind 78045 Franken. Der Gemeinderat hat, anstatt 78045 Franken einzufordern, nur 30,8 % (24045 Franken) verlangt, etwa das Minimum von 30 % gemäss Reglement. Die restlichen 69,2 % (54000 Franken) werden für ökologische Kompensationsmassnahmen aufgewendet. Nach meiner Meinung hätten die Eigentümer die gesamten 30 % des Mehrwertes (78045 Franken) in Cash an die Gemeinde zahlen und noch zusätzliches Geld in die Hand nehmen sollen, um die Biodiversität des zerstörten Bodens zu kompensieren. Die Eigentümer nehmen kein zusätzliches Geld in die Hand, sondern die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Wettingen müssen für die Kompensation der Biodiversität an einem anderen Ort aufnehmen. Das geht gar nicht! Die Finanzlage in Wettingen ist eh schon sehr angespannt. Orun Palit, GLP-Einwohnerrat

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