Wenn das Haus zu gross ist
Was tun mit dem überschüssigen Wohnraum, wenn die Kinder ausgezogen sind? 180 Personen bekamen vergangene Woche Tipps von Fachleuten.
«Wollt ihr uns loswerden?» Das sei eine Reaktion auf den Einladungsbrief gewesen, den der Gemeinderat an über 2000 Grundeigentümer in den Quartieren Lägern und Langenstein-Altenburg geschickt hat, die über 55 Jahre alt sind. Das Gegenteil sei der Fall, sagt Claudia Hess, Leiterin des Gemeindebüros. Mit der Beteiligung am Forschungsprojekt der Metropolitankonferenz Zürich will der Gemeinderat unter anderem Lösungen aufzeigen, wie solche Häuser auch nach dem Auszug der Kinder sinnvoll genutzt und so Einfamilienhausquartiere revitalisiert werden können.
«Die Gemeinde hat ein Interesse daran, wenn bestehende Liegenschaft weitergebaut werden, ohne alles Alte zu vernichten», sagte Gemeindeammann Roland Kuster. Das Weiterbaupotenzial von Einfamilienhäusern werde unterschätzt, findet auch Architektin Mariette Beyeler. Eine Möglichkeit sei die Hausteilung durch den Anbau eines Treppenhauses. «Wichtig ist die Möglichkeit zur Abgrenzung. In Innenräumen ist das klar, aber auch in Aussenräumen ist Abgrenzung sehr wichtig.»
Ausnutzungsmöglichkeiten bleiben
Thomas Kuster von der Wettinger Bau- und Planungsabteilung wies auf die Möglichkeit einer kostenlosen Energieberatung hin. Denn oftmals könne man einen Umbau mit einer energetischen Sanierung kombinieren. «Sich Gedanken machen, bevor die Heizung aussteigt, lohnt sich.» Beyeler hat schon erlebt, wie Wohnflächen verdoppelt und der Energiekonsum gleichzeitig halbiert wurde. «Ein weiterer Vorteil, wenn man am Bestand weiterbaut.»
Im räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) ist aufgeführt, wie sich Siedlungen bis ins Jahr 2034 entwickeln sollen. Als «stabil entwickelte Gebiete Wohnen» werden die grössten Teile der Quartiere Langenstein-Altenburg und Lägern eingeordnet. «In diesen Bereichen ist keine markante Aufzonung, Anpassung der Ausnutzung, vorgesehen», so Thomas Kuster.
Die Familie miteinbeziehen
Am Schluss der Veranstaltung gab Thierry Grote Tipps zu rechtlichen und finanziellen Aspekten. Der Notar, Mediator und Steuerspezialist erklärte, warum es durchaus sinnvoll ist, sich frühzeitig Gedanken über die Wohnsituation im Alter zu machen. «Ich rate Ihnen, alle Familienangehörigen miteinzubeziehen», so Grote. In manchen Situationen lohne es sich, Liegenschaften zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen.
Allerdings ist es nicht so, dass Schenkungen in keinem Fall zurückbezahlt werden müssen. Wer später beispielsweise eine Ergänzungsleistung beantragt, bei dem wird auch die Einkommens- und Vermögenssituation der Angehörigen überprüft. «Es gibt eine Verwandtenunterstützungspflicht», begründet Grote. Man könne deshalb nicht ohne finanzielle Folgen kurz vor Eintritt in eine Pflegeeinrichtung die Liegenschaft an die Kinder übertragen.