Entscheide ohne tiefe Fallkenntnis

Der WürenloserVizeammann ToniMöckel ist Vize-präsident des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (KESD) des Bezirks Baden, der heuer sein 100-Jahr-Jubiläum feiert.

Der Würenloser Vizeammann Toni Möckelist auch Vizepräsident des KESD. Foto: bär
Der Würenloser Vizeammann Toni Möckelist auch Vizepräsident des KESD. Foto: bär

Den Gemeindeverband KESD des Bezirks Baden gibt es seit 100 Jahren. Toni Möckel ist seit 2012 im Vorstand und seit 2015 Vizepräsident. Der Gemeindeverband umfasst 17 Gemeinden im Bezirk Baden. Er führt 850 Beistandschaften aus – bis 2013 im Auftrag der Vormundschaftsbehörde, seither im Auftrag der KESB. Anlässlich des Jubiläums hat die KESD eine Jubiläumsschrift erstellen lassen.

Um auch die Bevölkerung über die Unterschiedlichkeiten der KESR, KESB und KESD aufzuklären und auf das 100-Jahr-Jubiläum der KESD hinzuweisen, werden von Mitte bis Ende April in allen 17 Verbandsgemeinden Plakate aufgehängt. «Vielleicht gibt es dann in Zukunft weniger Verwechslungen», hofft Möckel.

Der gemeindeeigene Sozialdienst führt im Auftrag der KESB Abklärungen durch. Aufgrund dieser Berichte und Anhörungen der Betroffenen entscheidet die KESB über die Errichtung von Beistandschaften, die dann von Berufsbeiständen der KESD geführt werden. Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts KESR am 1.1.2013 entscheidet nicht mehr die Vormundschaftsbehörde, also der Gemeinderat in Absprache mit dem Sozialdienst, sondern das neu ins Leben gerufene Familiengericht. «Oft wird entschieden, ohne tiefe Fallkenntnis zu haben», bemängelt Möckel. Die Mitarbeiter der Sozialdienste, die den betreffenden Einwohner und den Fall oftmals seit Jahren betreuen, werden nicht mehr zu Rate gezogen. «So gesehen, hat der Wechsel für die Gemeinden vor allem Nachteile mit sich gebracht», sagt Möckel. Die Änderung habe auch zu einer erheblichen Verrechtlichung geführt. «Wir haben regelmässige Austauschgruppen ins Leben gerufen mit dem Ziel, den Ablauf zu verbessern und dadurch den Zugang zu den Infos für die Behörden zu vereinfachen.» Möckel hofft, dass durch die Verbesserung der Zusammenarbeit auch wieder vermehrt zwischen den Mitarbeitenden der Familiengerichte und den Sozialdiensten kommuniziert werde.

In seinen Funktionen als Vizeammann und Vizepräsident des KESD erlebt Möckel den organisatorischen Spagat des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). «Oft wird der Kinder- und Erwachsenenschutzdienst KESD mit der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB verwechselt. Zudem ist für die Bevölkerung die neue gesetzliche Aufteilung zwischen gemeindeeigenem Sozialdienst als Abklärungsstelle, der KESB und dem KESD noch nicht geläufig», sagt Möckel. Das sei zurzeit problematisch, da die KESB immer wieder negativ in die Schlagzeilen gerate.

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