Gemeinderat zieht Fall nicht weiter
Jetzt ist klar: Der Gemeinderat ficht den Entscheid des Regierungsrats zum Alterszentrum nicht an.
In einer Mitteilung erklärt der Gemeinderat am Dienstag, weshalb er die durch den Regierungsrat abgewiesene Beschwerde der Alterszentrum Würenlos AG nicht weiterzieht. Nach Abwägen der Fakten und Chancen habe der Gemeinderat beschlossen, diesen Entscheid nicht an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen und nun vorwärtszuschauen.
Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG haben im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrats detailliert analysiert. Dabei sind aus deren Sicht zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. So insbesondere der Umstand, dass der Kanton während Jahrzehnten eine Zone für öffentliche Bauten auf der Zentrumswiese akzeptiert habe, ohne der Gemeinde je die Einschränkungen aufzuzeigen, die sich nun durch die Forderungen der Kantonalen Denkmalpflege unmissverständlich ergeben hätten. Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug seien von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt worden. Deshalb hat sich der Gemeinderat mit Überzeugung für eine Vorwärtsstrategie entschieden und gegen eine weitere juristische Auseinandersetzung mit unsicherem Ausgang, wie er schreibt.
Alterszentrum-Odysee geht weiter
Sowohl der Gemeinderat als auch der Verwaltungsrat seien sehr enttäuscht und bedauern, dass die Würenloserinnen und Würenloser weiter auf ein Alterszentrum warten müssen. Die 60-jährige Odyssee gehe weiter, auch wenn der Gemeinderat positiv hervorhebt, dass «man noch nie so weit vorgedrungen ist mit einem Projekt wie jetzt und dabei wertvolle Erfahrung für ein neues Projekt sammeln konnte».
Der Gemeinderat sei entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden. Er wird zusammen mit dem Verwaltungsrat in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Zu einem späteren Zeitpunkt werde die Bevölkerung aktiv in den weiteren Prozess miteinbezogen.
Denkmalschutz nicht einbezogen
Obwohl sich der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG ob der regierungsrätlichen Abfuhr enttäuscht zeigen – gänzlich unschuldig sind sie nicht an der erneuten Misere. Das geht aus dem Regierungsratsbeschluss hervor. Es sei mehrmals darauf hingewiesen worden, dass es einen möglichen Konflikt zwischen Überbauung und Denkmalschutz geben könnte. Bei der fachlichen Beurteilung der Zentrumsscheune durch einen Gutachter 1991 wurde erstmals darauf aufmerksam gemacht. So auch 2012, als nach dem gescheiterten Ikarus-Projekt der Umgebungsschutz Thema war.
Schwer wiegt auch der Vorwurf, dass die Bauherrin – die Alterszentrum Würenlos AG – die kantonale Denkmalpflege nicht einbezogen habe. Das Resultat: «In der Folge ist ein Projekt entstanden, das die denkmalpflegerischen Anforderungen hinsichtlich Umgebungsschutz nicht erfüllt», begründet der Regierungsrat in seinem Schreiben vom Juli.(LiWe/zVg)