Mit dem Trottinett in die Schule
Seit Anfang Schuljahr können die Schüler in Würenlos ihre Trottinette in einem Ständer abschliessen. Polizist Alain Späni sagt, wie die Regeln auf dem Schulweg lauten.
«Grundsätzlich gelten beim Trottinett die gleichen Vorschriften wie für die Fussgänger, folglich muss man damit auf dem Trottoir fahren», sagt Polizist Alain Späni. Die Nebenstrassen dürfen nur benützt werden, wenn ein entsprechendes Trottoir fehlt und das Verkehrsaufkommen gering ist.
Späni ist Gruppenchef bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal und versucht, Eltern davon abzubringen, ihre Kinder mit dem Trottinett in die Schule fahren zu lassen. «Grösstes Problem ist das Beherrschen in Extremsituationen.» Zudem könnten die Fahrzeuglenker oft die Geschwindigkeit der herannahenden Trottinettfahrer schlecht einschätzen.
Trotzdem bleibt es den Eltern überlassen, ob sie ihrem Kind erlauben, den Schulweg mit einem fahrzeugähnlichen Gerät zurückzulegen. «Schulweg ist nach wie vor Sache der Eltern», so Späni und fügt an, dass im Einsatzgebiet der Repol Wettingen-Limmattal bisher wenig Probleme deswegen aufgetaucht sind.
Mit dem neuen Ständer für Trottinette hat man der Tatsache, dass immer mehr Schüler mit Trottinetten zur Schule fahren, Rechnung getragen. «So können sie auch abgeschlossen werden und werden nicht mehr ins Schulhaus hineingenommen», sagt Schulhausabwart Guido Nussbaumer.